P-Konto (Pfändungsschutzkonto)

Ein Gläubiger hat Ihr Konto gepfändet und Sie können über die Geldeingänge nicht mehr oder nur bedingt verfügen?

Wir bescheinigen Ihnen einen erhöhten Freibetrag, wenn das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird und:

  • Sie nachweisen können, dass Sie anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind und dieser Verpflichtung auch nachkommen (Natural- oder Barunterhalt)
  • Sie für sich und/ oder andere Personen (auch Partner und Stiefkinder) Sozialleistungen (ALG II, Kindergeld, Kinderzuschlag) empfangen
  • Sie einmalige Sozialleistungen erhalten haben

Notwendige Unterlagen:

  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen, wie (falls zutreffend):
    • Geburtsurkunde
    • Gerichtsurteil
    • Bescheinigung des Jugendamtes
    • Meldebescheinigung
    • Kindergeldbescheid
    • Bescheid des Jobcenters
    • Lohn-/Gehaltsbescheinigung
    • Kontoauszüge
  • Belege über Zahlungseingänge (Kontoauszüge) – bei einmaligen Leistungen oder Kindergeld / Pflegegeld
  • Quittungen des Unterhaltsempfängers

Weitere Informationen zum Thema P-Konto finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Beratungstermine nach vorheriger Vereinbarung oder Sie suchen unsere offene Sprechstunde auf.